Liebe Eltern für die Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, treten ab dem 23.03.2020 laut dem Schulministerium NRW folgende Änderungen in Kraft: Alle Beschäftigten, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung eigenständig nicht organisieren können, haben ab Montag, 23.03.2020 einen Anspruch auf Notbetreuung – unabhängig von der Beschäftigung des Partners. Die Betreuung wird auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien (an allen Tagen außer von Karfreitag bis Ostermontag) sichergestellt.Die Betreuung ist bis in den Nachmittag (16 Uhr) gesichert, unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat oder nicht. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und eine Betreuung für die nächste Woche bzw. auch darüber hinaus benötigen, laden Sie sich bitte das Antragsformular auf unserer Homepage (www.kgsroesrath.de) runter, lassen es…